Honorar

Guter (anwaltlicher) Rat ist gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (siehe: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) müssen aber Mindesthonorare in Rechnung gestellt werden. Einen guten Überblick über die Vergütung nach dem RVG bietet Ihnen die Website der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/). Unterhalb der Gebührensätze nach dem RVG darf ich für Sie daher nicht tätig werden.


Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechne ich die Kosten direkt mit Ihrer Versicherung ab. Falls Sie Gewerkschaftsmitglied sind, sollten Sie sich an Ihre Gewerkschaft wenden, die Ihnen "kostenlosen" Rechtsschutz gewähren kann.


Neben dem RVG ist die Vereinbarung eines Zeithonorars möglich und wird von mir individuell gemäß Ihrer Leistungsfähigkeit und falls gewünscht mit einer Kostendeckelung festgesetzt. Bevor Sie mich beauftragen, werde ich Ihnen aber immer vorab erläutern, mit welchen Kosten Sie konkret zu rechnen haben. Selbstverständlich ist auch eine Ratenvereinbarung möglich.


Sprechen Sie mich ruhig an.




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