Die Geltendmachung und Abwehr von Forderungen im Arbeitsverhältnis

Wenn Sie generell einen Anspruch gegen Ihre/n Arbeitgeber*in erheben, dann sprechen Rechtsanwält*innen von einer Geltendmachung. Eine solche Geltendmachung mag einfach erscheinen, tatsächlich können auch hier Fehler passieren. Nicht selten habe ich in meiner bisherigen Tätigkeit erlebt, dass Ansprüche wegen z.B. einer fehlerhaften oder nicht fristgerechten Geltendmachung verloren gingen. Wichtig sind im Zusammenhang mit der Geltendmachung nämlich zumeist die sog. Ausschlussfristen, die Sie zu beachten haben. Diese betragen in den allermeisten Fällen mind. 3 Monate. Kommen Sie also bitte nicht erst kurz vor Jahresende mit einer Sammlung von Ansprüchen zu mir, sondern wenden Sie sich zeitnah an mich, damit ich Ihre Ansprüche rechtzeitig und fristgerecht geltend machen kann.

Anspruch auf Überstundenzuschläge, Equal-Pay, Teilzeit und Entfristung rechtzeitig und rechtssicher geltend machen

Selbstverständlich geht es bei Geltendmachungen nicht nur um Gehälter oder Zuschläge für Überstunden oder Nachtarbeit, sondern auch um nicht-monetäre Ansprüche, wie z.B. Auskunftsansprüche (z.B. bei nicht ordnungsgemäß ausgezahlten Bonusansprüchen) , Herausgabeansprüche (z.B. Dienstwagen) oder die Erteilung eines Arbeitszeugnisses, die Lage der Arbeitszeit, uvm. Besonderer Bedeutung messe ich hierbei Ansprüchen von Leiharbeitnehmer*innen auf Equal-Pay, Ansprüche auf Entfristung eines Arbeitsverhältnisses, Schadensersatzansprüche z.B. wegen arbeitgeberseitiger Verletzung der Fürsorgepflichten, Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder auch Ansprüche von Eltern wie z.B. Teilzeitverlangen nach der Elternzeit bei. Zögern Sie in diesen Fällen nicht, mit mir in Kontakt zu treten. All diese Ansprüche müssen meist innerhalb gewisser Fristen rechtskonform geltend gemacht werden.

Beratung zum Thema Eingruppierung (z.B. TVöD)

Schließlich ist auch die Frage der richtigen Eingruppierung in ein Tarifgefüge (z.B. TVöD) ein wichtiges Thema, für das ich Ihnen ebenfalls mit jahrelanger Erfahrung als Verbandsjurist der ver.di zur Verfügung stehe. Tatsächlich ist dieses Thema eines der aufwändigsten, welches leider auch für Sie mit ein wenig Aufwand verbunden sein wird. Ich kläre Sie gerne auf, helfe Ihnen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und prüfe für Sie mögliche Ansprüche.


Natürlich berate und vertrete ich Sie auch, wenn Ihnen gegenüber unberechtigte Forderungen erhoben werden.

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