Ein Personalgespräch ist meist eine unangenehme Überraschung. Dem/der Chef/in gegenüberzusitzen und hierbei Rede und Antwort zu stehen ist nicht jedermanns Sache. Was müssen Sie zu Ihren Rechten wissen? Wie verhalten Sie sich am Besten, wenn Sie mit Vorwürfen konfrontiert werden? Die meisten Fehler passieren unvorbereiteten Arbeitnehmer*innen vor, während oder kurz nach einem Personalgespräch. Lassen Sie sich auch bei einem spontan angesetzten Personalgespräch nicht in die Enge treiben und informieren Sie sich am Besten über Ihre Rechte, bevor Sie das Gespräch beginnen. Die wichtigste Regel sollten Sie aber jetzt schon kennen: niemals und unter keinen Umständen sollten Sie leichtfertig Gesprächsvermerke, Protokolle oder Ähnliches unterzeichnen. Vermeiden Sie es auch, spontan ein (vermeintliches) Fehlverhalten einzuräumen, wenn Sie die Konsequenzen nicht überblicken können. Niemand kann Sie zwingen, sich selbst zu belasten. Behalten Sie stattdessen einen kühlen Kopf und nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um irreparable Fehler schon im Vorfeld zu vermeiden.
Nicht wenige Personalgespräche enden mindestens mit einer Er- oder Abmahnung. Die Literatur allein zum Thema Abmahnung würde vermutlich ganze Bibliotheken füllen, die ständig erweitert werden müssten. Vielfach sind Arbeitgeber*innen sehr kreativ, wenn es um die Abmahnung vermeintlichen Fehlverhaltens geht. Entgegen weit verbreiteter Meinung auf Arbeitgeberseite ist jedoch nicht jeder kleine Fehltritt auch abmahnwürdig. Hierfür muss Ihnen schon eine konkrete Pflichtverletzung vorgeworfen werden können und formale Vorschriften beachtet werden. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihnen tatsächlich zurecht ein Vorwurf gemacht werden kann, welche konkreten Konsequenzen sich daraus ergeben und welche Handlungsweise sich in Ihrem Fall anbietet, sollten Sie mich kontaktieren.
Mit nicht unerheblichen Belastungen können auch Versetzungen einhergehen. Viele Arbeitgeber*innen legen ihre Direktions- bzw. Weisungsrechte sehr weit aus. Aber ganz so einfach ist es mit der Um- oder Versetzung dann meist doch nicht. Für die Prüfung und Beratung in solch gelagerten Fällen habe ich meist nicht viel Zeit. Denn wenn Sie die Meinung vertreten, dass die Versetzung unwirksam ist, müssen Sie schnell reagieren und in den meisten Fällen ein sog. Eilrechtsverfahren vor Gericht einleiten, um möglichst wenig zu riskieren. Ich erkläre Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch was genau Sie beachten und welche Voraussetzungen für eine wirksame Versetzung erfüllt sein müssen.